Ort, wo Siedlungsabfälle zusammengeführt und eventuell verdichtet werden, bevor sie per Grosstransport in eine Entsorgungsanlage gelangen.
Standorte, auf denen ein ausserordentliches Ereignis stattfand. Belastete Unfallstandorte im Sinne der Altlasten-Verordnung (Art. 2 Abs. 1 AltlV) sind Standorte, die wegen ausserordentlicher Ereignisse, einschliesslich Betriebsstörungen, belastet sind.