Verzeichnis der mit Abfällen belasteten Standorte (Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte, Unfallstandorte). Die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung, AltlV) verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen und zu führen. Der KbS ist öffentlich zugänglich. Er gibt Auskunft darüber, ob ein Standort belastet ist (ohne schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt), ob von einem belasteten Standort schädliche Einwirkungen zu erwarten sind und er untersucht werden muss oder ob ein belasteter Standort wegen den zu erwartenden Einwirkungen überwacht oder saniert werden muss. Sanierungsbedürftige belastete Standorte sind Altlasten im rechtlichen Sinn.
Schlamm, der bei der Abwasserreinigung in den Absetzbecken zurückbleibt.
Stabiles, hygienisiertes und humusartiges Material, das reich an organischer Masse ist, keine Geruchsbelastung aufgrund der Kompostierung getrennt gesammelter Bioabfälle verursacht.
Fachgerechte Verrottung pflanzlichen und tierischen Materials unter Luftzutritt.
Kehrichtverbrennungsanlage.