Fachgerecht unter Luftabschluss (anaerob) vergorenes pflanzliches und tierisches Material.
Zum Gewicht der angelieferten Siedlungsabfälle proportionale Gebühr.
Pflanzliche Abfälle aus Gärten und Parkanlagen, Baumschnitte, Aeste und Zweige, Gras, Laub (mit Ausnahme von Strassenkehricht), Sägemehl, Holzspäne und sonstige Holzabfälle, die nicht mit Schwermetallen oder organischen Verbindungen behandelt wurden.